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EU-Standard-Überweisung

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Mit der EU-Standard-Überweisung können Sie seit 01.07.2003 zu den Kosten von Inlandsüberweisungen in jedes Land der EU überweisen.

Folgende Regeln müssen erfüllt werden:

  • Der Überweisungsbetrag ist in EUR und darf EUR 50.000,-- nicht übersteigen.
  • Die Überweisung erfolgt auf ein Konto, das in einem EU-Staat in EUR geführt wird.
  • BIC und IBAN des Empfängers sind im Überweisungsauftrag angeführt.
  • Bei EU-Standard-Überweisung gibt es nur Spesenteilung zwischen Auftraggeber und Begünstigtem, d.h. jeder der beiden zahlt die in seinem Inlands-Zahlungsverkehr anfallenden Spesen.
Abkürzungen:
  • IBAN ist die Abkürzung von "International Bank Account Number" und ist die international standardisierte Schreibweise für eine Bankkonto-Verbindung.
    Sie können Ihren IBAN unter www.stuzza.at auf Korrektheit prüfen.
  • BIC steht für "Bank Identifier Code" und identifiziert im internationalen Banken-Netzwerk jene Bank, welche das Konto führt.
Die gemeinsame Angabe von BIC und IBAN ermöglicht die automatische Verarbeitung des Auftrags bis hin zur Buchung am Konto des Empfängers.


Was ist zu tun?

  • Bei Auftragserteilung verwenden Sie bitte nur die Formulare für Auslandsüberweisungen, auf keinen Fall jene für Inlandsüberweisungen. Für BIC und IBAN sind eigene Felder im Formular vorgesehen. Tragen Sie die Werte dort ein und nicht woanders. Die Felder für "Kontonummer des Begünstigten" und "Routing Code" lassen Sie bitte leer.

  • Wenn Sie Überweisungen aus dem Ausland erwarten, geben Sie Ihren Kunden bzw. Geschäftspartnern so rasch wie möglich Ihre BIC und IBAN bekannt. Am besten Sie drucken Ihre eigene BIC und IBAN auf den von Ihnen ausgestellten Rechnungen (zusätzlich zu Bankleitzahl und Kontonummer). Ihre Bank gibt Ihnen Ihre BIC und IBAN. Sie druckt sie ab jetzt auch auf Ihre Kontoauszüge.

  • Für Überweisungen in das Ausland ersuchen Sie Ihre Geschäftspartner um rasche Mitteilung deren BIC und IBAN und verwenden Sie diese Angaben in Ihren Zahlungsaufträgen. Errechnen Sie sich die IBAN Ihrer Geschäftspartner auf keinen Fall selbst! Die Gefahr, dass Sie eine Falsche IBAN produzieren, ist hoch. Überweisungen mit falscher IBAN führen zu aufwendigen Rückleitungen, deren Kosten Ihnen die Bank weiterverrechnen muss.