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Steuerliche Behandlung von Aktien

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Eine fundierte Beratung, hinsichtlich aller Steuern im Wertpapiergeschäft, ist besonders wichtig.

Realisierte Gewinne aus Aktienveranlagungen sind steuerfrei, sofern die Behaltedauer der Aktie (mindestens ein Jahr) überschritten wurde.

Realisierte Kursgewinne von Aktien, deren Behaltedauer unter einem Jahr gelegen hat, sind gegenüber dem Finanzamt in der Einkommenssteuererklärung zu melden. Eine Gegenrechnung der realisierten Gewinne mit den realisierten Verlusten ist erlaubt.

Betragen die Spekulationsgewinne aus kursfristien Aktienveranlagungen im Kalenderjahr höchstens Euro 440,--, bleiben diese steuerfrei (Freigrenze).

Bitte beachten Sie:
Weiterführende Beratung erhalten Sie in jeder Geschäftsstelle der Hypo Tirol Bank AG.