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Besteuerung von Anleihen

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Eine fundierte Beratung hinsichtlich aller Steuern im Wertpapiergeschäft ist wichtig. Sie erhalten diese in jeder Hypo Geschäftsstelle.

Anleihen der Hypo Tirol Bank AG sind durch den automatischen KESt-Abzug (Kapitalertragssteuer) endbesteuert, das heißt, die Einkommenssteuer (ESt) sowie die Erbschaftssteuer (EScht) sind bereits abgegolten und an das zuständige Finanzamt muss keine Meldung gemacht werden.

Für Devisenausländer besteht die Möglichkeit, nach Erklärung der Devisenausländereigenschaft (kein Wohnsitz in Österreich und der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist im Ausland) eine Befreiung von der KESt zu beantragen.