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Zinsen

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Den Erfordernissen des Kapitalmarktes entsprechend, sind auch Bausparkassen in den vergangenen Jahren dazu über gegangen sowohl für Bauspar Guthaben als auch Bauspar Darlehen, eine nach oben gedeckelte, variable Verzinsung anzunehmen.


Bausparguthaben:
Aus der Sicht der Bausparkasse geht es nicht zuletzt durch die Vorschriften von Basel II (Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten unter Berücksichtigung des Zinsrisikos) darum, dass durch die allgemeine Zinsentwicklung der Abstand zwischen den Zinsen für Ausleihungen (Darlehen) gegenüber den Konditionen für Bausparguthaben nicht zu gering wird. Das würde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kreditgeber gefährden.

Was für den Sparer zunächst nachteilig klingt, kann sich jedoch auch in einen Vorteil wandeln: Mit derselben Regelung wird erreicht, dass bei steigendem Darlehenszins (Obergrenze 6 % p.a.) auch die Verzinsung von Bausparguthaben bis zu einer Obergrenze von 4 % p.a angepasst wird.

Zur besseren Orientierung für Bausparkunden wird stets mit einem Einstiegszinssatz begonnen, der für die Verzinsung des entstehenden Bausparguthabens bis zum übernächsten Halbjahreswechsel gilt. Ein zu Jahresbeginn abgeschlossener Bausparvertrag unterliegt somit fast 1 Jahr einem unveränderlichen Zinssatz, ehe in weiterer Folge regelmäßige Anpassungen vorgenommen werden.

Bauspardarlehen:
Die variable Verzinsung von Bauspardarlehen wurde 1999 eingeführt.
Doch wie die allgemeine Zinsentwicklung auch verläuft, die vereinbarte 6 %ige Obergrenze für die Verzinsung von Bauspardarlehen bleibt erhalten.

Bitte beachten Sie, dass der Zinssatz jedes Halbjahr neu festgestellt wird.