Diese gibt es
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Hypo Sparbuch
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Bonussparbuch
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Kapitalsparbuch
Know-how
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Anonymität
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Namenssparbuch
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Nummernsparbuch
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Sparbuchwährung
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Bindungszeiten und Zinsen
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Sparbuchverlust
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Sparbücher sind eine diskrete Anlageform und dem strengen österreichischen Bankgeheimnis unterworfen. Sie bedürfen aber seit 01.11.2000 einer Identitätsfeststellung durch die Bank. Bestehende Sparbücher Seit 01.11.2000:
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Vom 01.11.2000 bis zum 31.12.2002 war die Geldbehebung von Sparbüchern auch ohne Identifikationsfeststellung möglich.
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Die Schenkung von Sparbüchern war bis zum 31.12.2002 steuerbefreit. Eine Ausnahme bildete eine Schenkung an Stiftungen.
Seit 01.07.2002:
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Ein- und Auszahlungen sind nur mehr möglich, wenn die Identität festgestellt wurde.
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Bestehende Sparbücher ohne Identitätsfeststellung, werden besonders gekennzeichnet und weitergeführt. Die Verzinsung bleibt davon unberührt.
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Neue Laufzeitbindungen dürfen jedoch nur vereinbart werden, wenn zuvor die Identität des Kunden festgestellt wurde.
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Bei Behebungen von noch nicht legitimierten Sparbüchern mit einem Guthaben ab EUR 15.000,-- ist die Bank verpflichtet, eine Routinemeldung an die Geldwäschebehörde im Innenministerium zu machen. Das Geld wird nach der gesetzlich vorgeschriebenen Legitimation und nach einer 7-tägiger Frist ausbezahlt.
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Das Gesetz schreibt zudem ein Weitergabeverbot von Sparbüchern ohne Identitätsfeststellung vor und belegt das Zuwiderhandeln mit einer Verwaltungsstrafe.
Neue Sparbücher bzw. Sparbuchguthaben seit der IdentitätsfeststellungSeit 01.11.2000:
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Sparbücher dürfen nur mehr auf den Namen des Kunden (Namenssparbuch) oder auf eine andere Bezeichnung - ein fremder Name nicht erlaubt - lauten. Sparbücher mit Bezeichnung (= Nummernsparbücher) müssen ein Losungswort haben.
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Über Namenssparbücher bzw. alle Sparbücher mit einem Guthaben ab EUR 15.000,-- darf nur mehr der identifizierte Kunde selbst verfügen.
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Über Nummernsparbücher mit Losungswort und einem Guthaben unter EUR 15.000,-- kann jeder, der das Sparbuch bei der Bank vorlegt und das Losungswort weiß, über das Sparguthaben verfügen.
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Bei Einzahlungen ab EUR 15.000,-- ist eine Identifizierung des Einzahlers erforderlich.
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Durch den automatischen Abzug der KESt sind Einkommens- und Erbschaftssteuer abgegolten. Im Todesfall des Sparbuch-Inhabers entfällt die bisher verpflichtende Meldung der Bank an das Finanzamt.
Vom 01.11.2000 bis zum 31.12.2003:
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Die Schenkung von Sparbüchern ist bis zum 31.12.2003 steuerbefreit. Ausgenommen sind Schenkungen an Stiftungen.
Ab 01.07.2002:
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Behebungen ab EUR 15.000,-- nur mehr möglich, wenn die Bank die Identität des Behebers festgestellt hat.
Anonyme Wertpapierdepots:
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Anonyme Wertpapierdepots sind seit 01.07.2002 in Österreich nicht mehr erlaubt.
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