Diese gibt es
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Hypo Sparbuch
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Bonussparbuch
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Kapitalsparbuch
Know-how
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Anonymität
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Namenssparbuch
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Nummernsparbuch
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Sparbuchwährung
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Bindungszeiten und Zinsen
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Sparbuchverlust
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Bitte suchen Sie in jedem Fall zunächst gründlich nach dem Sparbuch, bevor Sie den Verlust melden. Denn der Vorgang, ein Sparbuch zu sperren bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie über das Guthaben verfügen können, ist sehr zeitaufwändig. Das ist zu tun: Eine Verlustmeldung für Ihr Sparbuch können Sie nur persönlich machen. Bitte kommen Sie dazu in eine Hypo Geschäftsstelle. Ihr Kundenbetreuer füllt mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen Formulare aus. Bitte denken Sie daran: Bei der Verlustmeldung werden Sie gebeten, sich erneut durch Personalausweis oder Reisepass zu legitimieren, bei einem Nummernsparbuch eigenhändig das Losungswort einzusetzen und die Verlustmeldung zu unterschreiben. Das Gesetz verlangt:
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Bei verlustig gemeldeten Sparbüchern darf die Bank erst nach einer Frist von vier Wochen nach der Entgegennahme Ihrer Meldung wieder Auszahlungen vornehmen.
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Grundsätzlich ist dann im nächsten Schritt nach Ablauf der 4 Wochen jedes verloren gemeldete Sparbuch gerichtlich aufzubieten und wird durch einen Beschluss (Dauer ca. 6 Monate) für kraftlos erklärt. Erst wenn der Beschluss vorliegt, können Sie über das Guthaben des verloren gemeldeten Sparbuches verfügen.
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Sollten Sie innerhalb der 4-Wochen-Frist das Sparbuch finden, kann die Verlustsperre von der kontoführenden Stelle unter Vorlage des Sparbuchs aufgehoben werden. Läuft bereits das Kraftloserklärungsverfahren, muss die kontoführende Stelle das Gericht um Einstellung des Verfahrens ersuchen.
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