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Zukunftsvertrag

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Die Sozialversicherung, die vom Lohn abgeführt wird, umfasst die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Pensionsversicherung. Aus der Pensionsversicherung werden die Pensionsansprüche der Pensionisten bedient.

Diese Pensionsregelung stützt sich auf einen Zukunftsvertrag, der davon ausgeht, dass die Beitragszahler der jetzt arbeitenden Generation die Pensionsansprüche der Eltern- und Grosseltern-Generation über die Pensionsversicherung einzahlen.

Projektionen in die Zukunft machen jedoch jetzt schon absehbar, dass künftige Generationen diesen Zukunftsvertrag gegenüber den jetzigen Beitragszahlern nicht mehr einlösen können werden. Um nach einem arbeitsreichen Leben nicht im Ruhestand gravierende Einbußen des Lebensstandards hinnehmen zu müssen, ist es im eigenen Interesse unabdingbar, schon heute für morgen vorzusorgen.