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Pensionsituation in Österreich

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Die Höhe der gesetzlichen Pension ist in Österreich von drei Komponenten abhängig: Die Bemessungsgrundlage, das Pensionsantrittsalter und der Steigerungsprozentsatz.
  • Die Pensionsbemessungsgrundlage wird als Basis für die Berechnung der Pensionshöhe herangezogen. Sie ergibt sich aus dem Durchschnitt der aufgewerteten (= unter Berücksichtigung der geänderten Geldwertverhältnisse) Bruttojahreseinkommen der besten 15 Jahre. Die höchstmögliche Pensionsbemessungsgrundlage für 2002 liegt jedoch bei monatlich maximal 3.226,68 € (aus 2001).

  • Um Leistungen aus der Pensionsversicherung zu erhalten ist eine eine bestimmte Mindestzahl an Versicherungsmonaten Voraussetzung (Wartezeit).

  • Für jedes Pensionsversicherungsjahr beträgt der Steigerungsbetrag 2%. Höchstwert der Bruttopension ist aber nur 80% der Pensionsbemessungsgrudnlage. Einschränkend kommt noch hinzu: Wer vor dem Regelpensionsalter (65 bei Männern, 60 bei Frauen) in Pension geht, bekommt für jedes Jahr früher 3% abgezogen. Der Pensionsprozentsatz darf jedoch auch nicht (Pensionsversicherungsjahre x 1,7) unterschreiten.

Bitte beachten Sie:
Die Berechnungsgrundlage für die gesetzliche Pension der jetzigen und zukünftiger Generationen weist nicht nur jetzt schon eine Deckungslücke (Differenz zwischen Aktiveinkommen und Pensioneinkommen) auf sondern wird sich leider noch weiter verschlechtern, da die Zahl der Geburten rückläufig ist, die durchschnittliche Lebenserwartung hingegen steigt. Zudem treten die Beitragszahler durch längere Ausbildungszeiten später ins Berufsleben ein und gleichzeitig ist eine Entwicklung zu beobachten, früher in Pension zu gehen.

Nach dieser Entwicklung müssen immer weniger Beschäftigte immer mehr Pensionisten erhalten. Ein Solidaritätsprinzip, daß nicht mehr aufgehen kann. Aus diesen Gründen ist eine Eigenvorsorge dringend notwendig.