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Die Sozialversicherungsbeiträge, die vom Lohn abgeführt werden, umfassen die Krankenversicherungs-, die Unfallversicherungs- und die Pensionsversicherungsbeiträge. Aus dem Pensionsversicherungsbeitrag werden die Pensionsansprüche der Pensionisten bedient. Diese Pensionsregelung stützt sich auf einen Zukunftsvertrag, der davon ausgeht, daß die Beitragszahler der jetzt arbeitenden Generation die Pensionsansprüche der Eltern- und Grosseltern-Generation über die Pensionsversicherung einzahlen. Projektionen in die Zukunft machen jedoch jetzt schon absehbar, dass künftige Generationen diesen Zukunftsvertrag gegenüber den jetzigen Beitragszahlern nicht mehr einlösen können werden. Um nach einem arbeitsreichen Leben nicht im Ruhestand gravierende Einbußen des Lebensstandards hinnehmen zu müssen, ist es im eigenen Interesse unabdingbar, schon heute für morgen vorsorgen.
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