In der aktuellen Situation ist es unser oberstes Ziel, gemeinsam mit dem Land Tirol, bei der Eindämmung des Coronavirus mitzuwirken.
Die Gesundheit unserer Kundinnen und Kunden und natürlich aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat absolute Priorität. Daher setzen wir sämtliche behördliche Empfehlungen und Hygienemaßnahmen an all unseren Standorten sorgsam um. Wir stehen laufend im Austausch mit den Behörden und informieren uns zu den aktuellen Entwicklungen. Alle Maßnahmen, die wir umsetzen, beruhen auf den offiziellen Empfehlungen und werden dementsprechend laufend angepasst.
Miteinander sicher. Füreinander verantwortlich.
In fordernden Zeiten wie diesen ist es uns besonders wichtig, dass Sie wissen: Wir, die Hypo Tirol Bank, sind an Ihrer Seite. Als Ihr Finanzpartner machen wir uns stark, dass Ihr Unternehmen die nun anstehenden Herausforderungen erfolgreich meistert. Zum Wohl der Wirtschaft, der Menschen und des ganzen Landes. Das ist unser Auftrag als Tiroler Landesbank.
Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie Fragen haben, oder wir etwas für Sie tun können. Ihr persönlicher Kundenbetreuer ist für Sie da.
Die österreichischen Banken bekennen sich gemeinsam dazu, Unternehmen, die ihre Belegschaft zur Kurzarbeit angemeldet haben, zu unterstützen. Wir wollen helfen, dass die Lohn- und Gehaltszahlungen schnell und unbürokratisch vorfinanziert werden. Wenden Sie sich deshalb bitte bei Bedarf mit der Bestätigung Ihres Kurzarbeit-Antrags vom AMS an Ihren persönlichen Kundenbetreuer.
Ziel dieser Förderung ist, die durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (Covid-19) entstandenen Härtefälle bei ...
Ein-Personen-Unternehmer (EPU; darunter fallen neue Selbständige wie Vortragende, Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten),
freien Dienstnehmern nach § 4 Abs. 4 ASVG (wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer) und
Kleinstunternehmern
... im Sinne des Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern.
Details dazu finden Sie unter: www.wko.at/service/foerderungen/haertefallfonds.html
Wenn Sie von Auftrags- und/oder Lieferausfällen oder sonstigen Marktänderungen betroffen sind, erleichtern Ihnen
aws-Garantien die Finanzierung von Betriebsmittelkrediten. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich vorab mit Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer in Verbindung.
Den Antrags-Link finden Sie unter: www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
Für die stark betroffene Tourismus- und Freizeitbranche sind ab sofort Anträge für Sofort- und/oder Überbrückungsmaßnahmen unter www.oeht.at möglich. Bitte setzen Sie sich dazu vorab mit Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer in Verbindung.
Exportunternehmen können unabhängig von bestehenden Exportkrediten einen Kreditrahmen in Höhe von 10 Prozent (Großunternehmen) bzw. 15 Prozent (Klein- und Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei der OeKB beantragen. Bei entsprechender Bonität übernimmt der Bund zwischen 50 und 70 % des Kredits. Die Höchstgrenze liegt dabei pro Kunden bei 60 Millionen Euro. Die Finanzierungen sind vorerst auf zwei Jahre befristet mit der Möglichkeit, diese danach zu verlängern. Die Kosten orientieren sich am Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen (KRR), mit einem – dem Risiko entsprechend leicht erhöhten – Wechselbürgschaftsentgelt.
Aktuell sind Tourismusbetriebe aufgrund der Fördermöglichkeiten über die ÖHT von der erhöhten Kreditvergabe ausgeschlossen.
Die Pressemitteilung der OeKB finden Sie unter: www.oekb.at/oekb-gruppe/presse/pressemitteilungen/2020/covid-hilfe.html
Die Landesregierung stellt als Sofortmaßnahme Zinsenzuschüsse für Überbrückungskredite von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H (ÖHT) und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) mit Bundeshaftung finanzielle Mittel in Höhe bis zu 10 Mio. Euro bereit. Eine separate Antragstellung ist diesbezüglich nicht notwendig. Es genügt die Antragstellung bei der ÖHT bzw. aws.
Des Weiteren sollen mit einem Härtefonds die Einbußen im Tourismus, von Kulturveranstaltern und Vereinen abgefedert werden. Ein weiteres Hauptaugenmerk legt das Land auf Zinszuschüsse für staatlich garantierte Haftungen. Davon profitieren vor allem die Tourismusbetriebe. Informationen dazu finden Sie unter: www.wko.at
Für steuerliche Entlastungen zur Liquiditätssicherung steht Ihnen der „Kombinierte Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus“ des BMF online zur Verfügung. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberatungs-Experten.
Allen, die direkt oder indirekt von der Corona-Krise betroffen und dadurch in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, bietet die SVS im Bedarfsfall folgende Möglichkeiten:
Stundung der Beiträge,
Ratenzahlung der Beiträge,
Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage,
Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen
Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können Sie formlos, per E-Mail stellen.
Für die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage verwenden Sie bitte folgendes Formular: www.sozialversicherung.gv.at