Bedingungen für die telefonische Auftragserteilung

In Ergänzung zu Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hypo Tirol Bank AG weise ich die Hypo Tirol Bank AG ausdrücklich an, auf sämtlichen Konten/Depots, deren Inhaber, Verfügungs- oder Zeichnungsberechtigter ich bin oder sein werde, von mir und von mir allenfalls hierzu bevollmächtigten Personen (insbesondere Zeichnungsberechtigte) mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch) erteilte Aufträge durchzuführen. Unter Auftrag ist jedwede Verfügung über das betreffende Konto/Depot zu verstehen, wie etwa die Einholung von Auskünften, die Durchführung/Anlage von Überweisungen/Daueraufträge oder der Kauf oder Verkauf von Wertpapieren.

Ein telefonischer Auftrag einschließlich Ersuchen um Auskunftserteilung kann erst nach Nennung der Depot - bzw. Girokontonummer sowie des mit mir bzw mit den allfälligen Bevollmächtigten/Zeichnungsberechtigten jeweils vereinbarten Kundenkennwortes durchgeführt werden. Bei Namensdepots ist zusätzlich die Nennung des Namens des Auftraggebers erforderlich.

Ich bestätige mit meiner Unterschrift ausdrücklich meine Zustimmung, dass bei allen Auftrags- bzw. Ordererteilungen an die Hypo Tirol Bank AG zu Beweiszwecken eine Sprachaufzeichnung erfolgt. Mit meiner Unterschrift erteile ich ausdrücklich meine Zustimmung, dass bei allen Auftrags- bzw. Ordererteilungen an die Hypo Tirol Bank AG  eine Sprachaufzeichnung zu Beweiszwecken erfolgt. Die Aufzeichnung von Gesprächen, die zu Wertpapier-Geschäften führten oder führen hätten können, können bis zu 5 Jahre nach dem Gespräch bei der Bank angefordert werden.

Ich nehme zur Kenntnis, dass alle telefonisch abgegebenen geschäftlichen Vereinbarungen und Erklärungen nicht nur für den unmittelbaren Gesprächspartner bestimmt sind. Sondern ebenfalls zur Kenntnisnahme all jener Personen, die innerhalb der Bank oder sonst zur Wahrung der rechtlichen Ansprüche mit der Beurteilung der Sach-und Rechtslage, der Durchsetzung allfälliger Ansprüche sowie der Entscheidungen über solche Ansprüche (insbesondere Gerichte), befasst werden.

Ich nehme außerdem zur Kenntnis, dass ich verpflichtet bin, Aufträge nur persönlich zu erteilen und eine Weitergabe jedweder vereinbarter Legitimationsmerkmale, insbesondere des Kundenkennworts zu unterlassen. Ich bin darüber informiert, dass mich bei telefonischen Orders eine Haftung nach Maßgabe der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen für Schäden und Nachteile treffen kann, die daraus entstehen, dass ich die von mir einzuhaltende Sorgfalt schuldhaft nicht oder nur unzureichend beachtet, bzw. meine persönlichen Berechtigungsmerkmale einem Dritten überlasse oder keine geeignete Vorkehrungen gegen Übermittlungsfehler treffe.

Die Bank prüft die Richtigkeit des Kundenkennworts lediglich in der gesprochenen Form. Die zugrundeliegende Schreibweise des Wortes (zB bei Umlauten, Doppellauten, Groß-/Kleinschreibung etc.) ist von der Bank nicht zu beachten. Das Kundenkennwort ist beim ersten Versuch vollständig und richtig anzugeben. Bei der Nennung keines oder eines falschen Kundenkennworts erfolgt keine Auftrags-/Order-Entgegennahme. 

Die Hypo Tirol Bank AG ist berechtigt, schriftliche Bestätigungen von telefonisch erteilten Aufträgen zu verlangen, wenn sie dies zur Abwehr von Schäden oder zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen für erforderlich erachtet.

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