Gewinnfreibetrag – Mythen und Fakten
09. Dez. 2025
Wir prüfen drei weit verbreitete Annahmen rund um den Gewinnfreibetrag auf ihren Wahrheitsgehalt – und gehen damit Mythen und Fakten auf die Spur.
Mythos 1
Der Gewinnfreibetrag wird immer vollständig automatisch berücksichtigt.
Fakt: Das stimmt nicht ganz.
Ein Teil des Gewinnfreibetrags wird im Rahmen der Steuerveranlagung automatisch berücksichtigt – ohne zusätzliche Investition.
Ein weiterer Teil kann aber nur dann genutzt werden, wenn im selben Kalenderjahr in begünstigte Anlagegüter oder Wertpapiere investiert wird. Hier entscheidet die richtige Planung.
Mythos 2
Der Gewinnfreibetrag gilt nur für Freiberufler.
Fakt: Falsch.
Der Gewinnfreibetrag gilt für Selbständige und Unternehmer:innen mit betrieblichen Einkünften – nicht ausschließlich für die Freien Berufe.
Mythos 3
Ich bin bei der Ausnutzung des Gewinnfreibetrags auf mich alleine gestellt.
Fakt: Stimmt natürlich nicht.
Bei der Hypo Tirol Bank stehen Ihnen unsere Expert:innen für FreieBerufe, FirmenKunden und GroßKunden zur Seite. Wir sprechen Ihre Sprache, kennen die Besonderheiten Ihrer Berufswelt und begleiten Sie von der ersten Frage bis zur konkreten Veranlagung.
Wichtige Hinweise
- Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann sich ändern. Eine individuelle steuerliche Beratung ist erforderlich.
- Risikohinweis: Bitte beachten Sie, dass Veranlagungen in Finanzinstrumente Marktschwankungen unterliegen, die zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen können. Ob eine Anlage für Sie geeignet ist, richtet sich nach Ihren Zielen, Erfahrungen und Ihrer finanziellen Risikotragfähigkeit.
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