Steuerlich begünstigte Veranlagung

Am Jahresende Steuern sparen.

Ihre Steuerlast ist hoch genug. Mit dem Gewinnfreibetrag sind bis zu 13 % Ihres Jahresgewinns steuerbegünstigt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie Ihren Gewinn mittels Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.

Wir finden: Bei diesem Steuerzuckerl sollten Sie jedenfalls zugreifen! Ihr Steuerberater informiert Sie, in welcher Höhe Sie den gesetzlichen Freibetrag ausschöpfen können.

Die dazu passenden Anlage-Möglichkeiten finden Sie bei uns.

  • Sie profitieren von attraktiven Renditmöglichkeiten.

  • Für Ihre Investition verzichtet das Finanzamt zu Ihren Gunsten auf eine schöne Summe.

Das Jahresende kommt schneller, als wir alle denken. Lassen Sie sich Ihren Steuergewinn nicht entgehen. Ihr persönlicher Ansprechpartner informiert Sie über die Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten. Oder kommen Sie einfach in eine unserer Geschäftsstellen in Ihrer Nähe.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

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