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Common Reporting Standard (CRS)
Schaffung des Gemeinsamer Meldestandard Gesetzes (GMSG)
Dieses Gesetz regelt den automatischen Datenaustausch von im Ausland steuerpflichtigen Kunden. Betroffen sind sowohl natürliche Personen, als auch Rechtsträger und Unternehmen.
Wir – die Hypo Tirol Bank – sind verpflichtet, die meldepflichtigen Daten an die österreichische Finanzverwaltung zu übermitteln. Diese leitet die Daten an die jeweiligen ausländischen Finanzbehörden weiter.
Meldepflichtige Daten
- Name des Anlegers
- Adresse
- Ansässigkeitsstaat(en)
- Steueridentifikationsnummer(n)
- Geburtsdatum/-ort (bei natürlichen Personen)
- Konto-/Depotnummer(n) – Einlagen-, Giro- und Depotgeschäft
- Kontosalden/-werte zum Jahresende oder die Auflösung des Kontos
- Kapitalerträge, andere Erträge aus den Vermögenswerten auf dem Konto und Veräußerungserlöse
Fristen und Termine
Das Gesetz unterscheidet zwischen „bestehenden Konten“ und “Neukonten“ bzw. natürlichen Personen und Rechtsträgern.
Alle Konten, die bis zum 30. September 2016 eröffnet wurden, gelten als bestehende Konten. Für Neukonten gilt der 1.Oktober 2016 als Stichtag.
Wir sind verpflichtet, die Kontodaten des vorangegangenen Kalenderjahres bis zum 30.Juni jeden Jahres zu melden. Das BMF leitet diese Daten bis spätestens 30. September an die zuständigen Behörden der teilnehmenden Staaten weiter.
Neukonten
Für Neukonten von natürlichen Personen und Rechtsträgern, die zwischen 1. Oktober 2016 und 31. Dezember 2016 eröffnet wurden, gilt eine erstmalige Meldeverpflichtung an BMF bis 30. Juni 2017.
Für Neukonten von natürlichen Personen und Rechtsträgern, die nach dem 1. Jänner 2017 eröffnet wurden, sieht der Gesetzgeber eine Meldeverpflichtung bis zum 30. Juni 2018 vor.
Bestehende Konten von natürlichen Personen
Konten, die zum 30. September 2016 einen Wert von mehr als USD 1.000.000 aufweisen, müssen bis 31. Dezember 2017 identifiziert und erstmalig bis 30. Juni 2018 gemeldet werden. Übermittelt werden die Kontodaten aus 2017.
Konten, die zum 30. September 2016 maximal USD 1.000.000 aufweisen, müssen bis 31. Dezember 2018 identifiziert und erstmalig bis 30. Juni 2019 gemeldet werden. Übermittelt werden die Kontodaten aus 2018.
Bestehende Konten von Rechtsträgern
Konten mit mehr als USD 250.000 zum 30.9.2016 müssen bis 31. Dezember 2018 identifiziert und erstmalig bis 30. Juni 2019 gemeldet werden. Übermittelt werden die Kontodaten aus 2018.
Konten bis maximal USD 250.000 zum 30.9.2016 sind nicht meldepflichtig.
Was bedeutet das für Ihre Kontoeröffnung?
Wenn Sie ab 1. Oktober ein Girokonto, Depot oder Sparbuch eröffnen, sind Sie verpflichtet, jenes Land anzugeben, in dem Sie steuerpflichtig sind. Außerdem geben Sie bitte Ihre entsprechende Steuernummer bekannt. Als natürliche Person sind Sie im Normalfall dort steuerpflichtig, wo Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Rechtsträger (Unternehmen, Körperschaften, Vereine …) sind in der Regel im Land des Firmensitzes bzw. der Firmenadresse steuerlich ansässig.
Bitte bedenken Sie
Steuerpflicht kann in einem oder mehreren Ländern bestehen. In Sonderfällen (Passive NFE) ist die steuerliche Selbstauskunft auch von den “Wirtschaftlichen Eigentümern” erforderlich. Ohne Selbstauskunft dürfen wir – die Hypo Tirol Bank – kein Konto für Sie eröffnen. Wenn sich Ihre steuerliche Ansässigkeit ändert, sind Sie verpflichtet, uns darüber zu informieren.
Für weitere Fragen, kontaktieren Sie bitte den FATCA Responsible Officer:
Hypo Tirol Bank AG
Bernhard Anich
FMS Wertpapier Service
Tel.: +43 50 700 3413
E-Mail: bernhard.anich@hypotirol.com
Meraner Straße 8
6020 Innsbruck
Austria