Mitwirkungspolitik

Gemäß § 185 BörseG sollen Vermögensverwalter ihren Ansatz zur Mitwirkung der Aktionäre transparenter darstellen.

Nach diese Vorgaben hat die Hypo Tirol Bank AG für ihre Tätigkeit als Vermögensverwalter ihre Politik zur Mitwirkung der Aktionäre auf der Homepage öffentlich bekannt zu machen. Zudem haben Vermögensverwalter einmal jährlich zu veröffentlichen, wie sie ihre Mitwirkungspolitik umgesetzt haben, einschließlich einer allgemeinen Beschreibung ihres Abstimmungsverhaltens. Von einer solchen Bekanntmachung können Abstimmungen ausgenommen werden, die wegen des Gegenstands der Abstimmung oder wegen des Umfangs der Beteiligung an der Gesellschaft unbedeutend sind.

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