Veröffentlichung der Top 5 - Handelsplätze

Gemäß MiFID II sind Wertpapierfirmen, die Kundenaufträge an einem Handelsplatz ausführen, dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Kategorie von Finanzinstrumenten die fünf Handelsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind, auf denen sie Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt haben, sowie Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen und zu veröffentlichen.

Da die Hypo Tirol sowohl die Ausführung von Aufträgen direkt an Handelsplätze vornimmt als auch Aufträgen an andere Firmen übermittelt,  werden 2 separate Berichte bereitgestellt:

  • einerseits die fünf führenden Handelsplätze, an denen die Hypo Tirol Bank AG Aufträge ausgeführt hat,
  • andererseits die fünf führenden Unternehmen (Broker) angeben, an die Kundenaufträge im Berichtszeitraum weitergeleitet wurden.
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