Zentralverwahrer

Central Securities Depository Regulation (CSDR)

Um einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für Wertpapier-Zentralverwahrer zu schaffen, hat die Europäische Union im März 2012 die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (Central Securities Depository Regulation, kurz: „CSDR“) erlassen.

Worum geht es?

Zur Stabilisierung der Finanzmärkte nach der Finanzkrise 2008 nahm die Europäische Union zahlreiche Reformen vor. Unter anderem wurde die Zentralverwahrerverordnung (CSDR) erlassen, um die Abwicklung von Wertpapiergeschäften in der EU zu regulieren. Konkret dient die Verordnung der Verringerung der Zahl gescheiterter Wertpapierlieferungen und -abwicklungen, indem sie Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz vorsieht – beispielsweise Geldbußen bei gescheiterten Abwicklungen. Die Vorgaben der CSDR umfassen dabei zwei wesentliche Maßnahmenbereiche: Zum einen wurden Vorkehrungen zur Förderung der fristgerechten Abwicklung der Geschäfte am vorgesehenen Abwicklungstag und zur Verhinderung des Scheiterns ebendieser getroffen, zum anderen Maßnahmen gegen gescheiterte Abwicklungen in Form der bereits erwähnten Geldbußen und einer verpflichtenden Eindeckung mit Wertpapieren. Schließlich sieht die Zentralverwahrerverordnung auch umfangreiche Informationspflichten vor.

Dem beigeschlossenen Dokument „Informationen zur Zentralverwahrerverordnung (CSDR)“ sind nunmehr sämtliche Informationen über die Depottrennung, die einzelnen Schutzniveaus und die damit verbundenen Kosten zu entnehmen, die mit den angebotenen Trennungsgraden für Wertpapiere einhergehen, die direkt bei einem Zentralverwahrer verwahrt werden.

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