Strukturierte Adressdaten im Zahlungsverkehr
Erforderlicher Check Ihrer Software
- ISO-20022-Standard
- Globale regulatorische Vorgaben
- Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Erforderlicher Check Ihrer Software
Ab dem 15. November 2026 gelten neue Anforderungen für die Übermittlung von Adressdaten im Zahlungsverkehr. Unternehmen, die Zahlungsdateien über ERP-, Buchhaltungs- oder Treasury-Systeme erstellen und einreichen, sollten ihre Systeme rechtzeitig prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Warum kommt es zu dieser Änderung?
Die neuen Anforderungen basieren auf internationalen regulatorischen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Durch die strukturierte Übermittlung von Adressdaten können Zahlungsinformationen automatisiert, standardisiert und transparenter verarbeitet werden.
Was ändert sich ab 15.11.2026?
Bisher konnten Adressdaten häufig als Freitext übermittelt werden. Künftig müssen verwendete Empfängeradressen strukturiert in einzelne Datenfelder aufgeteilt werden.
Das bedeutet
Bisher: Adresse als Freitext in einer Zeile
Neu: Aufteilung in einzelne Datenfelder
Die Änderung betrifft sämtliche Zahlungsarten:
Für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind Empfängeradressen grundsätzlich nicht erforderlich. Idealerweise werden daher keine Adressdaten übermittelt.
Wird dennoch eine Adresse mitgeliefert, muss diese den neuen Anforderungen entsprechen und strukturiert aufgebaut sein.
Bei Zahlungen außerhalb des EWR sind strukturierte Adressdaten verpflichtend. Mindestens folgende Felder müssen vorhanden sein:
Wichtig: Dies betrifft auch Zahlungen in die Schweiz und nach Großbritannien.
Wenn Sie Zahlungsaufträge automatisiert über Schnittstellen, ERP-, oder Buchhaltungssysteme erstellen und an die Bank übermitteln, sollten Sie prüfen, welche XML-Version aktuell verwendet wird.
Wir empfehlen die Umstellung auf die aktuell gültigen ISO-20022-Formate:
Verwenden Sie ältere Formate, empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrem ERP- oder Buchhaltungssoftware-Anbieter.
Prüfen Sie frühzeitig und passen Sie die Daten bei Bedarf an
Zusätzlich empfehlen wir…
Übersicht der XML-Tags
FAQs
Die XML-Version wird jeweils im Header Ihrer XML-Datei referenziert. Bei jeder Version werden Felder gelöscht oder es kommen neue Felder oder Felddefinitionen hinzu.
Beispiel für eine alte Version 3 (ISO 2009)
urn:iso:std:iso:20022:tech:xsd:pain.001.001.03
Beispiel für die aktuelle Version 9 (ISO 2019)
urn:iso:std:iso:20022:tech:xsd:pain.001.001.09
| ISO-Version | Unterstützung | |
| ISO 2019 | pain.001.001.09 | aktuelle Version – unterstützt die aktuellen Normierungen |
| ISO 2009 | pain.001.001.03 | alte Version – unterstützt keine strukturierten Adressdaten |
| älter vor ISO 2009 | wird nicht mehr unterstützt |
Möglicherweise. Innerhalb der EU bzw. des EWR müssen sie keine Adressdaten des Empfängers anführen. Wenn Sie aber derzeit Adressdaten unstrukturiert anliefern, dann müssen Sie diese entweder weglassen oder auf strukturiert umstellen.
Nein, auch im SEPA-Raum können Zahlungen betroffen sein. Zum einen sind die Schweiz und Großbritannien zwar SEPA-Länder aber beide nicht im EWR und außerhalb des EWR sind zumindest Land und Ort unbedingt notwendig. Außerdem müssen Sie auch bei freiwilliger Anlieferung einer Adresse zukünftig strukturiert anliefern.
In diesem Fall müssen wir den Auftrag leider ablehnen.
Es wird nur die betroffene Zahlung abgelehnt. Die restlichen Zahlungsaufträge, die wir verarbeiten können, werden ganz normal durchgeführt.
Folgender Aufbau der XML-Felder (Tags) unterscheidet eine unstrukturierte Adresse von strukturierten Adressdaten, in der für jede Information ein separates Feld zur Verfügung steht.
Unstrukturiert
<Dbtr>
<Nm> MAX MUSTERMANN </Nm>
<PstlAdr>
<Ctry> AT </Ctry>
<AdrLine> MERANER STRASSE 8 </AdrLine/>
<AdrLine> 6020 INNSBRUCK </AdrLine/>
</PstlAdr>
</Dbtr>
Strukturiert
<Dbtr>
<Nm> MAX MUSTERMANN </Nm>
<PstlAdr>
<StrtNm> MERANER STRASSE </StrtNm>
<BldgNB> 8 </BldgNB>
<PstlCd> 6020 </PstlCd>
<TwnNm> INNSBRUCK </TwnNm>
<Ctry> AT </Ctry>
</PstlAdr>
</Dbtr>
Minimum Non-EWR:
Ort <TwnNm>
Land <Ctry>
Möglich (maximale Ausbaustufe)
| Beschreibung | ISO 20022 XML-Tag | Verwendung |
| <Dbtr> oder <Cdtr> | ||
| Empfänger | <Nm> | unbedingtes MUSSFELD |
| <PstlAdr> | ||
| Stadt | <TwnNm> | unbedingtes MUSSFELD |
| Land | <Ctry> | unbedingtes MUSSFELD |
| Straßenname | <StrtNm> | empfohlen teilw. Marktpraxis |
| Hausnummer | <BldgNb> | empfohlen teilw. Marktpraxis |
| Postleitzahl | <PstCd> | empfohlen teilw. Marktpraxis |
| Abteilung | <Dept> | optional |
| Unterabteilung | <SubDept> | optional |
| Hausbezeichnung | <BldgNm> | optional |
| Stadtteil, Bezirk | <TwnLctnNm> | optional |
| Landkreis, Region | <DstrctNm> | optional |
| Bundesland | <CtrySubDvsn> | optional |
| P.O. Box Nr. | <PstBx> | nicht empfohlen |
| Floor | <Flr> | nicht empfohlen |
| Apartment Nr. | <Room> | nicht empfohlen |
Wenn Sie nur Zahlungen innerhalb der EU tätigen und Sie keine Adresse in der Zahlung anführen, besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Wenn Sie optional die Adresse mitgeben, dann müssen mindestens Postleitzahl, Ort und Land in getrennten Feldern angeliefert werden.
Wir empfehlen Ihnen dennoch die Umstellung auf das aktuelle ISO-XML-Format.
Nein, es sind neben Zahlungsaufträgen (pain.001) auch Lastschriften / SEPA Direct Debit (pain.008), Kontoauszüge (camt.052 / camt.053) und Retourdatenträger mit den Detailinformationen zu Sammelbuchungen (camt.054) betroffen. Prüfen Sie auch hier Ihr ERP-/Buchhaltungssystem.
Die Information über abgelehnte Zahlungsaufträge erfolgt immer über den Kontoauszug. Bitte beachten Sie, dass bei der Ablehnung die Zahlungsdetails angeführt werden, damit Sie den Auftrag zuordnen können. Dies erfolgt auch bei Lohn- und Gehaltszahlungen (Kennzeichen SALA). Bitte beachten Sie, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zum Kontoauszug haben, somit unter Umständen auch diese Details sehen können.
Die PSA Payment-Service Austria normiert die XML-Formate für Österreich und hat umfangreiche Informationen und Dokumentationen auf ihrer Website.
Die Hersteller Ihrer ERP-/Buchhaltungssoftware, mit der Sie die Datenträger erstellen, kennen normalerweise das Thema und unterstützen Sie bei den notwendigen Maßnahmen zur Migration.
Nein, die Vorgaben werden von internationalen Kommunikationsnetzwerk SWIFT und vom EPC, dem European Payment Council, der die Vorgaben für Sepa-Zahlungen verantwortet, für alle Banken herausgegeben. Diese Normen gelten für den Interbankenverkehr.
Damit die Daten in der geforderten Qualität vorliegen, damit die Zahlung im Interbankenverkehr abgewickelt werden kann, gibt die PSA Payment Service Austria (frühere Stuzza) in Österreich Normen für die Kundendatenanlieferung heraus, an die sich alle Banken in Österreich halten. Ähnliche Vorgaben gibt es pro Land in den anderen Ländern genauso. In Österreich gilt zB EBICS 3.0 als Standard, in Deutschland EBICS 2.5
An diese österreichischen Normen der PSA müssen sich Kunden bei der Beauftragung der Zahlung halten. Dies betrifft somit alle Kunden in Österreich und Europa und nicht nur Kunden der Hypo Tirol Bank.
Ihre Adressdaten sind bei uns im System hinterlegt. Dort wo eine Auftraggeber-Adresse notwendig ist (außerhalb des EWR), wird diese automatisch in korrekter Form übernommen. Dort wo keine Auftraggeber-Adresse vorgeschrieben ist (innerhalb der EU / EWR), wird keine Adresse eingesteuert.