Basiskonto

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Das Konto für Schutzbedürftige

Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen

Jeder weiß: Ohne Konto geht es einfach nicht. In allen Bereichen des täglichen Lebens. Denn es ist die Drehscheibe für sämtliche Zahlungs-Ein- und Ausgänge. Für viele Menschen, die in einer sozial oder wirtschaftlich schwierigen Situation sind, war es bis vor kurzem fast unmöglich, ein Konto zu eröffnen. Das hat das Leben zusätzlich erschwert. Deshalb können schutzbedürftige Menschen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, ab sofort ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen beantragen. Auch bei uns. 

  • Debitkarte

  • Internetbanking (hypo@home, hypo@mobile)

  • Eröffnung/Änderung/Löschung von Daueraufträgen im Internetbanking

  • Überweisungen innerhalb Österreichs und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

  • Elektronischer Kontoauszug monatlich, Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker, oder ein postalischer Kontoauszug pro Monat

  • Bargeldbehebung mit Debitkarte innerhalb Österreichs und im EWR

  • Bezahlen mit Debitkarte innerhalb Österreichs und im EWR

Bitte beachten Sie: Inkludiert sind alle Standardleistungen. Kostenpflichtige Zusatzleistungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Entgeltinformation Basiskonto 40 und Entgeltinformation Basiskonto 80.

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