Das Beschwerdeverfahren der Hypo Tirol Bank AG ist Teil der Stabsstelle Compliance.
Aufgabe und Zielsetzung des Beschwerdeverfahrens ist es, Meinungsverschiedenheiten zwischen der Hypo Tirol Bank AG und ihren Kunden in jenen Fällen zu klären bzw. vermittelnd tätig zu werden, wo eine direkte Einigung mit dem Kundenbetreuer /der Geschäftsstelle bzw. der entsprechenden Fachabteilung nicht erzielt werden konnte.
Um ein qualitativ hochwertiges Beschwerdeverfahren zu gewährleisten, hat die Hypo Tirol Bank AG Grundsätze festgelegt,
Unsere Beschwerdestelle und unser Beschwerdemanagement behandeln grundsätzlich alle Kundenbeschwerden/Reklamationen betreffend den Giro-, Finanzierungs- und Veranlagungsbereich.
Nach Klärung des vollumfänglichen Sachverhalts wird versucht, gemeinsam mit unseren Kunden eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten.
Sind unsere Kunden mit einer Dienstleistung nicht zufrieden, soll zuerst das direkte Gespräch mit dem Kundenbetreuer/der Geschäftsstelle bzw. der Fachabteilung gesucht werden.
Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, kann versucht werden, über unser Beschwerdeverfahren eine Einigung zu erzielen.
Folgende Anliegen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Beschwerdeverfahrens:
Damit die Beschwerdestelle in Zusammenarbeit mit dem Beschwerdemanagement eine Beschwerde behandeln kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten, eine Beschwerde an die Hypo Tirol Bank AG heranzutragen:
Persönliche Abgabe in
einer unserer Geschäftsstellen
während der jeweiligen Öffnungszeiten
oder telefonisch in unserem
Service Center der Hypo Tirol Bank AG
Meraner Straße 8, 6020 Innsbruck
Mo bis Do 7.45 - 16.30 Uhr
Fr 7.45 - 15.00 Uhr
Tel: +43 (0) 50 700 800 1
Fax: + 43 50700 - 41000
E-Mail: beschwerde@hypotirol.com
oder Kontaktaufnahme über unsere Homepage mittels:
per E-Mail an
beschwerde@hypotirol.com
sowie über den Postweg an:
Hypo Tirol Bank AG
Meraner Straße 8
6020 Innsbruck
Unsere Kunden werden über das Einlangen ihres Anliegens/ihrer Beschwerde informiert.
Das Beschwerdestelle in Zusammenarbeit mit dem Beschwerdemanagement wird das Anliegen unserer Kunden so rasch als möglich bearbeiten und sich bei längerer Verfahrensdauer auch während des Verfahrens mit unseren Kunden in Verbindung setzen.
Nach Prüfung und Entscheidung des Anliegens/der Beschwerde werden unsere Kunden über das Ergebnis der Prüfung bzw. allfällige Lösungsvorschläge informiert.
Sollten unsere Kunden mit der Entscheidung des Beschwerdeverfahrens nicht einverstanden sein, können sie sich an die zuständige Stelle für eine alternative Streitbeilegung wenden.
Nähere Informationen dazu erhalten sie hier.