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Vertragsbedingungen Anderkonto

Diese Angaben sind zwingend vorgeschrieben bei Neueröffnung von Anderkonten für eine dauernde Geschäftsbeziehung, sowie auch für eine nicht dauernde Geschäftsbeziehung, sofern bei dieser der Treuhandbetrag EUR 15.000,– erreicht bzw. eine nicht dauernde Geschäftsbeziehung in eine dauernde umgewandelt wird. Ich verpflichte mich, jede Änderung unaufgefordert bekanntzugeben und erkläre ausdrücklich, dass nach meinem derzeitigen Wissensstand kein Verdacht auf Geldwäscherei bzw. Terrorismusfinanzierung besteht. Auch habe ich mich persönlich oder durch eine verlässliche Gewährsperson von der Identität des Treugebers überzeugt und die Identität der Treugeber entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen festgehalten. Ich bewahre die Unterlagen zu den Identifizierungen auf und werde Ihnen diese jederzeit auf Verlangen vorlegen. Bei Sammelanderkonten werde ich Ihnen die Identität des Treugebers bei allen getätigten Transaktionen bekannt geben, welche die Betragsgrenze von EUR 15.000,- übersteigen. Die Entgegennahme der besonderen Geschäftsbedingungen für Anderkonten der jeweiligen Berufsgruppe wird hiermit bestätigt.

Die gemäß den besonderen Geschäftsbedingungen für Anderkonten der jeweiligen Berufsgruppe zeichnungsberechtigten Personen (ZB) dürfen ebenso wie der/die verfügungsberechtigte (n) Kontoinhaber (VB) in jeder Weise verfügen, auch soweit dadurch Verpflichtungen für den/die Kontoinhaber entstehen. Die Zeichnungsberechtigten (ZB) können auf Grund einer den Kontoinhabern ausdrücklich oder stillschweigend mit oder ohne Deckung eingeräumten Überziehung Aufträge jeder Art erteilen. Weiters dürfen sie alle Rechtsverhandlungen, die das Konto betreffen, vornehmen.

Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis und bin/sind ausdrücklich damit einverstanden, dass durch Verfügungen des Zeichnungsberechtigten Haftungen für mich/uns entstehen können und jede von einem Zeichnungsberechtigten verursachte Überziehung mir/uns zuzurechnen ist. Die Erteilung und Änderung von Zeichnungsberechtigungen (ausgenommen ZB-Streichungen), die Änderung des Kontowortlautes, das Saldoanerkenntnis, sowie die Schließung des Kontos sind jedoch nur allen verfügungsberechtigten Kontoinhabern gemeinsam vorbehalten. Unterbleibt in der zweiten Spalte eine entsprechende Angabe, so gilt jeder als einzeln verfügungs- und zeichnungsberechtigt.

Ich/Wir nehmen zur Kenntnis und bin/sind ausdrücklich damit einverstanden, dass auf das oben genannte Konto, das von der Bank jeweils im Schalterraum aufliegende bzw. im der BWGOrdner enthaltene Preis- und Leistungsverzeichnis der Hypo Tirol Bank AG für Unternehmer/Nichtverbraucher (insbesondere für Spesen, Provisionen, Entgelte und Aufwendungen) Anwendung findet. Ausdrücklich wird vereinbart, dass die Bank für dem Zahlungsdienstegesetz 2018 (PSD II) unterliegende Bankdienstleistungen – abweichend von allfällig bestehenden dispositiven Gesetzesvorschriften – Aufwandsentschädigungen und Entgelte gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis verrechnen kann. Das Preis- und Leistungsverzeichnis der Hypo Tirol Bank AG für Unternehmer/Nichtverbraucher bildet einen integrierten Bestandteil dieses Kontovertrags. Änderungen werden rechtzeitig vor Inkrafttreten gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt gegeben bzw. vereinbart. Die Bank schließt das Konto vierteljährlich ab. Die im Vierteljahr jeweils angefallenen Zinsen und Entgelte sind Teil des Abschlusssaldos, der in der Folge weiter verzinst wird („Zinseszinsen“).

Ich/Wir nehmen zur Kenntnis, dass ich/wir keinen Anspruch auf Vergütung über mein/unser Konto-Guthaben hinaus habe(n). Duldet die Bank dennoch Verfügungen des/der Kontoinhaber (s) über das Konto-Guthaben hinaus, wird hierfür der mit dem/den Kontoinhaber(n) vereinbarte Sollzinssatz zuzüglich des vereinbarten Zinssatzes für Überziehungen/Überschreitungen sowie eine Kreditrahmenprovision (gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis) verrechnet.

Zinsvereinbarung, Zinsanpassung

Mangels anderer Vereinbarung ist die Verzinsung von Guthaben auf dem gegenständlichen Konto an den 1M-Euribor (=Indikator) mit einem Zinsabschlag von 6 Prozentpunkten gebunden (=Habenzinssatz). Als Ausgabewert wird der 1M-Euribor des Monatsletzten des vorangegangenen Kalendermonats herangezogen. Der Zinssatz erhöht oder senkt sich jeweils an einem Anpassungsstichtag. Anpassungsstichtag ist jeweils der Monatserste. Die Erhöhung oder Senkung des Zinssatzes (=Änderungsbedarf) ergibt sich jeweils durch Vergleich des Indikatorwertes des Monatsletzten des abgelaufenen Kalendermonats mit dem Indikatorwert des Monatsletzten des diesem vorangegangenen Kalendermonat. Wird für einen Monatsletzten kein Indikatorwert veröffentlicht, gilt der Indikatorwert des Tages, an dem zuletzt ein Indikatorwert veröffentlicht wurde. Für Perioden, in denen der 1M-Euribor größer oder gleich 0,00% ist, der Habenzinssatz für das gegenständliche Konto aufgrund des Zinsabschlags rechnerisch aber unter 0,00 Prozentpunkte liegt, werden Guthaben auf dem gegenständlichen Konto mit 0,00% verzinst.

Mangels anderer Vereinbarung ist die Verzinsung von Aushaftungen (Überziehungen/Überschreitungen) auf dem gegenständlichen Konto an den 1M-Euribor (=Indikator) mit einem Zinsaufschlag von 11 Prozentpunkten gebunden (=Sollzinssatz). Als Ausgangswert wird der 1M-Euribor des Monatsletzten des der Kontoeröffnung vorangegangenen Kalendermonats herangezogen. Fällt der 1M-Euribor unter 0,00% wird stattdessen ein Wert von 0,00% herangezogen. Der Zinssatz erhöht oder senkt sich jeweils an einem Anpassungsstichtag. Anpassungsstichtag ist jeweils der Monatserste. Die Erhöhung oder Senkung des Zinssatzes (=Änderungsbedarf) ergibt sich jeweils durch Vergleich des Indikatorwertes des Monatsletzten des abgelaufenen Kalendermonats mit dem Indikatorwert des Monatsletzten des diesem vorangegangenen Kalendermonat. Wird für einen Monatsletzten kein Indikatorwert veröffentlicht, gilt der Indikatorwert des Tages, an dem zuletzt ein Indikatorwertveröffentlicht wurde. Der so gebildete Sollzinssatz wird kaufmännisch auf volle 0,01 Prozentpunkte gerundet. Bei Änderungen des Sollzinssatzes aufgrund der Anpassung an einem Anpassungsstichtag scheint der neue Sollzinssatz am nächsten Kontoauszug auf.

Verwahrentgelt: Ungeachtet der Zinsvereinbarung wird für Guthaben auf dem gegenständlichen Konto ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,50% p.a. eingehoben.

Es wird – jederzeit widerruf- und änderbar – ein Freibetrag in Höhe von EUR 100.000,00 gewährt. Ein Verwahrentgelt wird nur für Guthaben verrechnet, das diesen Freibetrag übersteigt.

Die Zinsanpassung sowie die Anpassung des Verwahrentgelts erfolgt gemäß Ziffer 44 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hypo Tirol Bank AG in der jeweils geltenden Fassung.
Für die Beendigung der Kontoverbindung finden die Z 22, 23, 24 AGB in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Die jeweils geltende Fassung der AGB sind in den Geschäftsräumen ausgehängt sowie abrufbar unter: AGB

Telefonvereinbarung: Die unten angeführten, für mein/unser Konto verfügungs- bzw. zeichnungsberechtigten Personen werden hiermit in Ergänzung zu Z 3 AGB berechtigt, bei der kontoführenden Geschäftsstelle bzw. über das Service Center der Hypo Tirol Bank AG telefonisch rechtsverbindliche Aufträge zu erteilen. Unter Auftrag ist jedwede Verfügung über das betreffende Konto zu verstehen, wie etwa die Einholung von Auskünften oder die Durchführung/Anlage von Überweisungen/Daueraufträgen. Ein telefonischer Auftrag kann erst nach Nennung der Girokontonummer sowie des mit mir/uns bzw. mit den allfälligen Zeichnungsberechtigten jeweils vereinbarten Kundenkennworts durchgeführt werden.

Bestätigung

Ich/wir als verfügungsberechtigte(r) Kontoinhaber bzw. deren gesetzliche(r) Vertreter bestätige(n) mit meiner/unserer Unterschrift am Ende dieses Vertrages

  • Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ausgehängt in den Geschäftsräumen und abrufbar unter: AGB
  • Die „Besonderen Bedingungen für den Giroverkehr“ sind am Informationsschalter oder bei Ihrem Kundenbetreuer als aktueller EDV-Ausdruck anforderbar.
  • Die „Allgemeinen Bedingungen hypo@online“ sind abrufbar unter: Allgemeinen Bedingungen hypo@online
  • Die „Besonderen Bedingungen für die Selbstabholung von Mitteilungen“ sind am Informationsschalter oder bei Ihrem Betreuer als aktueller EDV-Ausdruck anforderbar.
  • Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz – ESAEG ist abrufbar unter: Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz – ESAEG
  • Besondere Bedingungen für Debitkarten sind abrufbar unter: Besondere Bedingungen für Debitkarten
  • Das derzeit gültige Preis- und Leistungsverzeichnis im BWG-Ordner ist in den Geschäftsstellen einsehbar oder bei Ihrem Kundenbetreuer als aktueller EDV-Ausdruck anforderbar.
  • Die „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“ ist abrufbar unter: Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher
  • Die jeweils zur Anwendung kommenden Geschäftsbedingungen für Anderkonten folgender Berufsgruppen: Rechtsanwälte, Notare, Immobilienmakler, Architekten, Wirtschaftstreuhänder Bei Ihrem Kundenbetreuer als aktueller EDV-Ausdruck anforderbar.
  • Die Allgemeinen Bedingungen für die treuhändige Abwicklung von Immobilientransaktionen sind bei Ihrem Kundenbetreuer als aktueller EDV-Ausdruck und in der derzeit geltenden Fassung anforderbar.

Die zuvor angeführten Bedingungen und Unterlagen bilden in der jeweils geltenden Fassung einen integrierten Bestandteil des Kontovertrages. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Änderungen – sei es in Bezug auf die wirtschaftlichen Eigentümer oder in Bezug auf die einzelnen Daten eines wirtschaftlichen Eigentümers – der Hypo Tirol Bank unverzüglich von mir/uns aus schriftlich mitzuteilen. Ich/Wir bestätige(n) hiermit ausdrücklich die Richtigkeit meiner/unserer Angaben.

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